Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert diese Beratung vor Ort durch einen Zuschuss in Höhe von 400,- EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 50% der Beratungskosten (brutto), sowie 500,- EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, max. 50% der Beratungskosten (brutto).
Zusätzlich wird die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung und thermographischen Untersuchungen mit 50,- EUR bzw. 100,- EUR bezuschusst.
Vor Ort Termin und Datenaufnahme des Objektes
Feststellung des Ist-Zustandes durch Auswertung und Berechnung der Daten
Erarbeitung eines individuellen Maßnahmenkataloges
Vorschläge für effiziente und umweltfreundliche Heizsysteme
Berechnung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit inklusive Amortisationszeit
Darstellung und Erläuterung sämtlicher Förderungen
Empfehlungen für eine Sanierung
Umfangreicher Beratungsbericht in verständlicher Form
Ausführliches Abschlussgespräch mit dem Beratungsempfänger
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