Energieberatung Spiekermann

Top Thema

15.02.2012

Weniger Geld für Gebäudesanierung

 
Erst sollten die Kernkraftwerksbetreiber als eine der Gegenleistungen für die Laufzeitverlängerung den Energie- und Klimafonds (EKF) mit mehreren Milliarden Euro ausstatten. Nach der Reaktorhavarie in Fukushima wurde die Laufzeitverlängerung wieder kassiert und mit ihr der Förderfondsvertrag mit den Kernkraftwerksbetreibern. Kurzerhand wurden die Kraftwerke ausgetauscht. Die Einnahmelücke sollte in der EKF-Neuauflage ausgeglichen werden, indem ab 2012 alle Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung der CO2-Emissionszertifikate unmittelbar in den Fonds fließen. Anfang Juli 2011 gab der Bundesrat seine Zustimmung.

Wette auf Emissionszertifikate-Preis ging daneben
Anfang 2012 hat das Bundesfinanzministeriums nach einer Anfrage von Daniela Wagner MdB, Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, das für 2012 zunächst nur 0,9 Mrd. Euro anstelle von 1,5 Mrd. Euro für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen werden. Hintergrund ist, dass der Fonds sich hauptsächlich aus dem Verkauf von CO2-Emissionszertifikaten speist, die Verkaufserlöse aber nicht wie geplant ausfallen werden. Inzwischen hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage zum Thema an die Bundesregierung gerichtet.

Verbände erinnern Ramsauer an 1,5-Mrd.-Euro-Zusage
Die IG BAU und der Deutsche Mieterbund haben gemeinsam mit Verbänden der Bau- und Immobilienbranche Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) aufgefordert, seine Zusage zu halten, in diesem und in den kommenden Jahren jeweils 1,5 Mrd. Euro an KfW-Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung zu stellen. Die in der Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“ zusammengeschlossenen Verbände befürchten nun einen herben Rückschlag für den Markt der energetischen Gebäudesanierung. Die aufkommende Unsicherheit lasse jetzt viele Hausbesitzer und die Wohnungswirtschaft von Sanierungsvorhaben abrücken. Die Ungewissheit bei der Finanzierung und das Risiko, am Ende ohne staatliche Förderung dazustehen, schreckten viele potenzielle Sanierer ab.

Thermografie-Kombi-Aktion Winter 2011 / 2012

Energiesparberatung vor Ort

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden („Vor-Ort-Beratung“) ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung, die Erneuerung der  Warmwasserbereitung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren. Der Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung wird an Ort und Stelle erfasst, insbesondere die bautechnischen und physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten. Es wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes mit seiner Außenhülle und der Heizungsanlage dargestellt und ausgewertet. Alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage werden aufgespürt und aufgelistet. Ein umfassender schriftlicher Beratungsbericht wird erstellt und die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis werden in einem persönlichen Gespräch erörtert.

Thermografie

Eine Thermografie kann Hausbesitzer auf der Suche nach Möglichkeiten zur Energieeinsparung zusätzlich unterstützen. Thermografie macht mittels einer Kamera von außen sichtbar, wo ein Haus besonders viel Wärme abgibt. Auf dem Thermogramm erscheinen solche Stellen gelb und rot im Gegensatz zu den kühleren grünen und blauen Flächen. Die Thermografie-Bilder können so dabei helfen, Schwachstellen in der Wärmedämmung oder im Heizungssystem aufzudecken.

Die kalten, dunklen Monate sind der ideale Zeitpunkt für eine thermografische Analyse. Denn um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen, müssen zwischen der Innen- und der Außentemperatur mindestens 10°C liegen. Außerdem erschwert direkte Sonneneinstrahlung die Auswertung der Thermogramme. Deshalb wird sie idealerweise in den Abendstunden durchgeführt.

Konditionen:

Energiesparberatung vor Ort inkl. Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen (4 Thermogramme der Außenwände) und Energieausweis nach Wahl

 

499,00 EUR

 

(der Preis versteht sich inkl. MwSt)

Stand: 10/2011

Thermografie – Aktion Winter 2011 / 2012

Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Wohngebäude. Er zeigt den Energiebedarf der Häuser auf und gibt Modernisierungsempfehlungen. Eine Thermografie kann Hausbesitzer auf der Suche nach Möglichkeiten zur Energieeinsparung zusätzlich unterstützen. Thermografie macht mittels einer Kamera von außen sichtbar, wo ein Haus besonders viel Wärme abgibt. Auf dem Thermogramm erscheinen solche Stellen gelb und rot im Gegensatz zu den kühleren grünen und blauen Flächen. Die Thermografie-Bilder können so dabei helfen, Schwachstellen in der Wärmedämmung oder im Heizungssystem aufzudecken.

Die kalten, dunklen Monate sind der ideale Zeitpunkt für eine thermografische Analyse. Denn um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen, müssen zwischen der Innen- und der Außentemperatur mindestens 10°C liegen. Außerdem erschwert direkte Sonneneinstrahlung die Auswertung der Thermogramme. Deshalb wird sie idealerweise in den Abendstunden durchgeführt.

Konditionen:

Außenthermografie eines Objektes 149,00 EUR*

inkl. Aufnahmen und einer Kurzauswertung der Aufnahmen in Form eines individuellen Kompaktberichtes

Anzahl der Fotos 3 - 6

(alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.)

Stand: 10/2011

 

08.10.2011 16:50

KfW-Aktionsplan zur Energiewende

Durch den von der Bundesregierung beschleunigten Umbau der Energieversorgung rechnet die KfW kurz- und mittelfristig mit einem erhöhten Investitionsbedarf. Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 1. Januar 2012 ausgebaut werden. Ende September hat die Bankengruppe bereits über Eckpunkte informiert. Details zu den einzelnen Programmen sollen nach Abschluss der Abstimmungsgespräche mit den Ministerien bekanntgemacht werden, auch soll es dann entsprechende Merkblätter geben. Folgende Eckpunkte hat die KfW veröffentlicht:



1.Programme für private Haushalte und die Wohnungswirtschaft: Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 beschlossen, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in 2012 auf 1,5 Mrd. Euro aufzustocken und in gleicher Höhe bis 2014 zu verstetigen. Diese Entscheidung schafft für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ Planungssicherheit für Investoren und gibt Spielraum, die im Marktvergleich inzwischen sehr attraktiven Konditionen aufrecht zu erhalten. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können beispielsweise aktuell Förderdarlehen mit Zinssätzen von 1,00 % p.a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % beantragt werden. Zudem soll ab 2012 die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz substantiell vereinfacht werden.
2.Programme für Investitionen im kommunalen und sozialen Bereich:
a) Kommunal Investieren und Sozial Investieren: Im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wir bereits zum 1. Oktober 2011 unser Förderangebot insbesondere für große Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz in den Basisprogrammen für kommunale Unternehmen (Kommunal Investieren) und soziale Organisationen (Sozial Investieren) durch Anhebung der Förderhöchstbeträge auf 50 Mio. Euro pro Vorhaben verbessern. Zudem werden wir im I. Quartal 2012 ein neues, besonders zinsgünstiges Förderangebot für Kommunen und kommunale Unternehmen zum Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten sowie zur zinsgünstigen Finanzierung von hocheffizienten Kraftwerken auf fossiler Basis (Gas) einführen.
b) Energetische Stadtsanierung: Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit dem Bund ein neues Förderangebot „Energetische Stadtsanierung“ im Ergebnis des Energiekonzepts der Bundesregierung, um künftig Energieeffizienzinvestitionen in Stadtquartieren noch stärker zu fördern. Mit diesem Angebot wollen wir neben Kommunen auch die Initiative privater Akteure im Quartier stärken. Über die Gebäudesanierung hinaus sollen zusätzliche Effizienzpotenziale in Energieverbrauchssektoren, z.B. in der Wärmeversorgung, erschlossen werden.
3.Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
a) KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard: Im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro angehoben werden. Damit soll dem gestiegenen Finanzierungsbedarf, u.a. beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. Euro und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten werden sollen. Bislang gelten für diesen Antragstellerkreis die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU.
Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann ebenfalls einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten.
b) ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm: Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 1. Januar 2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro soll ebenfalls deutlich erhöht werden. Die förderfähigen Maßnahmen und die Kriterien hinsichtlich der nachzuweisenden Effizienzverbesserungen bei Neu- und Ersatzinvestitionen sowie bei Investitionen im Gebäudebereich bleiben unverändert. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sollen ebenfalls in einem eigenen Programm gefördert werden. Hierfür soll der Regelhöchstbetrag von derzeit 2 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro angehoben werden. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderwürdigkeit besitzt.

21.08.2011 12:02

Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien: Besonders attraktive Förderbedingungen bis zum Jahresende

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, geplante Sanierungsmaßnahmen an der Heizungstechnik noch bis zum Ende dieses Jahres vorzunehmen.

Hierzu Dr. Arnold Wallraff, der Präsident des BAFA: „Mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien stellt das BAFA einen wesentlichen Eckpfeiler zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele aus dem Energiekonzept der Bundesregierung bereit. Ich appelliere an alle Gebäudebesitzer, die noch bis zum Jahresende geltenden, besonders attraktiven Förderbedingungen zu nutzen. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der zunehmenden Rohstoffknappheit besteht Handlungsbedarf. Schließlich profitiert nicht nur der Einzelne aufgrund eines geringeren Primärenergiebedarfs, sondern auch die mittelständische Wirtschaft. Mit einem Fördereuro wurden im Jahr 2010 durchschnittlich acht Euro an Investitionen in diesem Sektor ausgelöst.“

Bis zum Jahresende werden somit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro / m² gefördert. Wer gleichzeitig den bisher betriebenen Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt, erhält den Kesseltauschbonus in Höhe von 600 Euro.

Der Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro kann ausgezahlt werden, wenn neben einer Solarkollektoranlage eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage errichtet wird.

Wichtig ist, dass der Antrag für diese Maßnahmen spätestens bis zum 30. Dezember dieses Jahres beim BAFA eingegangen ist. Zum Jahreswechsel werden die genannten Fördersätze dann abgesenkt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de).

11.08.2011 18:32

Handwerker müssen bei der Sanierung Einhaltung der EnEV bestätigen

Bauherren sollten auf Unternehmererklärung bestehen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein komplexes Regelwerk und für Laien nur schwer zu durchschauen. Deshalb hat die Bundesregierung die so genannte Unternehmererklärung eingeführt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Damit verpflichtet sie alle Baufirmen und Handwerksbetriebe, die mit energetischen Sanierungsmaßnahmen betraut sind, dem Bauherrn gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die durchgeführten Arbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Hausbesitzer sollten auf diese Bescheinigung drängen, vor allem, wenn sie Heizkessel und Warmwassersysteme einbauen oder austauschen lassen, Fassaden, Dach oder Geschossdecken dämmen, Fenster tauschen oder Klimaanlagen installieren lassen.

Theoretisch mag es ausreichend sein, wenn ein Fensterbauer auf seiner Rechnung die genauen U-Werte der neuen Fenster ausweist. Andererseits muss der Bauherr diese dann selbst prüfen und den Nachweis führen, dass die Fenster der EnEV entsprechen. Das ist aber nach Ansicht des VPB für Laien kaum zu leisten und birgt die Gefahr, dass letzten Endes doch etwas nicht EnEV-konform ist. Der VPB rät deshalb: Hausbesitzer sollten auf dem einfachen Satz unter der Rechnung bestehen: "Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung."

Erneuerbare Energien: Kürzung der Solarförderung fällt aus

Die Deutschen haben in diesem Jahr bisher zu wenig Solaranlagen auf ihre Dächer gesetzt. Die Bundesregierung reagiert und verwirft die geplante Absenkung der Solarförderung. Dabei ist der traditionelle Boommonat der Solarbranche noch nicht zu Ende.

Die von der Regierung im Januar groß angekündigte Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli fällt aus. Grund dafür ist, dass von März bis Mai außergewöhnlich wenig Solaranlagen neu gebaut und gemeldet wurden. "Es sind nur 700 Megawatt installiert worden", sagte Umweltstaatssekretärin Katherina Reiche (CDU) der FTD. Hochgerechnet auf das Jahr wären das 2800 Megawatt - und damit weniger als der Zielwert der Regierung von 3500 Megawatt Ausbau pro Jahr. "Daher wird es im Juli keine Absenkung der Vergütung geben", sagte Reiche.

Die ursprünglich geplante Kürzung sollte verhindern, dass sich der Solarboom von 2010 in diesem Jahr wiederholt. Der hatte die Verbraucher nämlich mit einer kräftigen Strompreissteigerung belastet. Doch die Regierung könnte ihr Ziel verfehlen. Sie macht den Umfang der Kürzung nämlich abhängig vom Ausbau - aber nur in den Referenzmonaten März bis Mai. Traditionell ist jedoch der Juni der Boommonat für die deutsche Solarbranche. Im vorigen Jahr wurden allein im Juni 2000 Megawatt gebaut - fast ein Drittel des Jahreswerts.

Es gibt Koalitionspolitiker, die dahinter System vermuten. "Die Flaute ausgerechnet in den Referenzmonaten kommt nicht zufällig", sagte Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU) der FTD. "Danach wird es wieder einen Ansturm geben. Diesen Effekt gab es bereits in der Vergangenheit." Auch Branchenvertreter berichten bereits von einer spürbar gestiegenen Nachfrage im Juni. Daten liegen jedoch noch nicht vor.

Der Branchenverband BSW glaubt dagegen nicht an ein starkes Wachstum nach dem Mai. Im Jahr 2010 habe es durch den lautstarken öffentlichen Streit über die Kürzung der Solarförderung eine "Sonderkonjunktur" gegeben, sagte Verbandsgeschäftsführer Carsten Körnig. Wer 2010 noch schnell vor der Kürzung in eine Anlage investiert habe, falle 2011 als Kunde aus. In diesem Jahr seien zudem die Margen der Betreiber geringer. Das sei relevant, da 80 Prozent der Anlagen im gewerblichen Bereich gebaut würden.

Ab kommendem Jahr will die Regierung das Juni-Problem anders angehen. Dann wird sie die Ausbauzahlen von Oktober 2011 bis April 2012 als Grundlage für die Kürzung im darauf folgenden Sommer heranziehen. Das vierte Quartal gehört traditionell ebenfalls zu den Boommonaten.

Der Wirtschaftsflügel der Union forderte, den Ausbau auf 1000 Megawatt pro Jahr zu beschränken. Ein fester Deckel sei "unabdingbar", heißt es in einem Brief der CDU-Wirtschaftspolitiker Fuchs und Joachim Pfeiffer an Unionsfraktionschef Volker Kauder. Diese Forderung war bislang in der Koalition nicht mehrheitsfähig.

(Quelle: Focus)

Zinsänderungen der KfW Bankengruppe

Ab dem 25.05.2011 gelten neue Zinskonditionen in einigen Programmen der KfW.
Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

Energieeffizient Sanieren (151, 152)
KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
Energieeffizient Bauen (153)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Direktkredit

Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet

Sozial Investieren (147)
Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157)
Kommunal Investieren (148)
Kommunal Investieren Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (216)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)

Zinsänderungen gab es außerdem in den folgenden bereits geschlossenen Programmen:

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben

Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur (207)

6-Punkte-Plan der Bundesregierung für eine beschleunigte Energiewende in Deutschland (April 2011)

6-Punkte-Plan der Bundesregierung für eine beschleunigte Energiewende in Deutschland (April 2011)
Die Reaktorkatastrophe in Japan hat uns gezeigt, dass wir das Restrisiko der Kernkraft neu bewerten müssen. Die Bundesregierung hat schnell mit einem Moratorium reagiert und damit einmal mehr gezeigt, dass die Kernenergie für CDU und CSU nur eine Brückentechnologie in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ist.
Doch man kann aus naheliegenden Gründen selbstverständlich nicht von heute auf morgen aus der Kernkraft aussteigen. Wir müssen uns daher mit folgenden Fragen beschäftigen: Wie kann Deutschland in Zukunft eine sichere Energieversorgung gewährleisten? Wie bleibt Strom bezahlbar? Wie kann man einen Umstieg auf erneuerbare Energien gleichzeitig klimaverträglich und wettbewerbsfähig gestalten?
Schon im vergangenen Jahr hat die CDU/CSU-Fraktion ein Energiekonzept vorgestellt. Der damals festgelegte grundlegende Umbau unserer Energieversorgung muss nun aber schneller über die Bühne gehen. Die Koalition behält dabei zwei Ziele im Auge: Zum einen den schnellen Einstieg in erneuerbare Energien und zum anderen eine verbesserte Energieeffizienz. Ein konkretes Maßnahmenpaket von Bund, Ländern und Kommunen muss jetzt auf den Weg gebracht werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat daher einen 6-Punkte-Plan erstellt, um Deutschland möglichst schnell ins regenerative Zeitalter zu führen.
Mit folgendem 6-Punkte-Plan hat die Regierung die Richtung zukünftiger Energieversorgung vorgezeigt. Dieser Plan muss nun nach und nach konkrete Umsetzungen finden, damit Deutschland die Energiewende weg von der Kernenergie hin zu erneuerbaren Energien möglichst bald schaffen kann.
1. Erneuerbare Energien zügig voranbringen
Kern einer beschleunigten Energiewende ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien. Erneuerbare Energien müssen in den Strommarkt zunehmend integriert werden. Das muss kosteneffizient geschehen, um bezahlbare Strompreise gewährleisten zu können. Die Windenergie ist hier besonders wichtig, weil sie das größte Potenzial für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bietet. Bestehende Windkraftanlagen sollen auf den neuesten Stand der Technik gebracht, neue Eignungsflächen ausgewiesen und planungsrechtliche Hemmungen beseitigt werden. Auch der Bereich Offshore-Windparks, Windkraftanlagen auf hoher See, soll mit einem Kreditprogramm über 5 Milliarden Euro ausgebaut werden.
2. Netze und Speicher zügig ausbauen
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist an einen raschen Infrastrukturausbau gekoppelt. Intelligente Stromnetze, flexiblere Kraftwerke und Speicher zur Stabilisierung der Stromversorgung müssen schneller gebaut werden. Dazu wollen wir die Genehmigungsverfahren vereinfachen und die Gemeinden beim Netzausbau finanziell unterstützen. Auch die Biogasspeicherkapazitäten sollen gefördert werden.
3. Energieeffizienz konsequent steigern
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unabhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland. Wir können die Kernenergie nicht bei uns abschaffen und dann Atomstrom von unseren Nachbarländern beziehen. Deshalb wollen wir Energie Schritt für Schritt effizienter machen. Beispielsweise soll bis 2020 der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent vermindert werden. Fordern und Fördern wollen wir in ein vernünftiges Verhältnis stellen. Von jedem Einzelnen werden hier gewisse Einsparungen verlangt, der Staat soll die Bürgerinnen und Bürger aber auch darin unterstützen. Unter anderem werden die Effizienzstandards von Gebäuden erhöht, die Gebäudesanierung und der Einsatz von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien soll mehr gefördert werden. Der Energie-und Klimafonds wird 2012 auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Die Energieeffizienz wird auch für die Industrie in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Sie ist ein Maßstab für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.
4. Flexible Kraftwerke schnell bauen
Bei einem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie dürfen wir zwei Aspekte nicht aus den Augen verlieren: Erstens die Versorgungssicherheit und zweitens die Netzstabilität. Flexible Kraftwerke gewinnen hierbei an Bedeutung. Sie können auf Versorgungsschwankungen reagieren und je nach dem mehr oder weniger Strom produzieren und sollen dabei helfen, die zunehmend schwankende Stromerzeugung auszugleichen. Die gezielte Platzierung von Gaskraftwerken kann dabei Netzengpässe vermeiden. Konkret müssen wir dafür sorgen, dass die Planungs-und Genehmigungsverfahren für neue Kraftwerke mit Beteiligung der Bürger schneller und reibungsloser ablaufen. Bund und Länder müssen hier gemeinsam arbeiten. Außerdem wird der Bau von hoch effizienten und flexiblen Kraftwerken nach EU-Vorgaben gefördert. Der Industriestandort Deutschland braucht dabei eine verlässliche Grundlastversorgung.
5. Energieforschung neu ausrichten
Wollen wir eine schnelle Energiewende, müssen wir auch die Forschung in die richtige Spur bringen. Im Frühjahr dieses Jahres soll ein neues Energieforschungsprogramm vorgelegt werden. Vor allem ressortübergreifende Forschungsinitiativen sollen stärker gefördert werden. Ein Schwerpunkt ist hierbei der Bereich „Netze und Speicher“ sowie deren Erprobung in der Praxis.
6. Bürger transparent beteiligen
Auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sollen stärker mit einbezogen werden, wenn es um die Neuausrichtung der Energieversorgung geht. Zum Beispiel beim Netzausbau, beim Bau von Speichern und Kraftwerken bis hin zu Windkraftanlagen. Es wird zum Beispiel eine Informationsplattform geben, auf der objektiv und transparent Daten und Fakten einsehbar sind. Außerdem soll ein breit angelegter wissenschaftlicher Dialog eine umfassende Bürgerbeteiligung ermöglichen.

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien 2011

Am 15.03.2011 traten neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Ab sofort können Förderanträge entsprechend den neuen Konditionen gestellt werden. Die zum Teil bis Ende des Jahres befristeten Verbesserungen betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkesseln, Wärmepumpen und Holzheizungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Sonnenkollektoren
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wurde befristet auf jetzt 120 Euro/m² angehoben. Nach dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) sinkt sie wieder auf 90 Euro/m². Weitere Anreize bald tätig zu werden, ergeben sich aus dem Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Er beträgt in diesem Jahr 600 Euro, danach 500 Euro. Gleichermaßen ist für den Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse eine Degression von 600 Euro auf 500 Euro nach dem Jahreswechsel vorgesehen.

Biomasseanlagen
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden jetzt wieder mit pauschal 1.000 Euro gefördert, wenn sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

Wärmepumpen
Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist jetzt die Wärmeleistung statt bisher die Wohnfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2011 erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie beim BINE Informationsdienst www.energiefoerderung.info in der Rubrik Förderprogramme des Bundes.


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KfW-Förderung wird ab April ausgeweitet

Ab 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „Jetzt können alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit unserer Förderung auf Vordermann gebracht werden. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen. Denn eine Sanierung reduziert die Nebenkosten auf lange Sicht erheblich.“ Die Maßnahme sei ein Schritt zur Umsetzung der Energiekonzept-Ziele.

Für die beiden KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr.: 218)“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung (Programm-Nr. 157)“ gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Bislang war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an z.B. Rathäusern und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.

Winter-Aktion 2010 / 2011 Thermografie-Kombi für Ein- und Zweifamilienhäuser

Eine Thermografie kann Hausbesitzer auf der Suche nach Möglichkeiten zur Energieeinsparung unterstützen. Thermografie macht mittels einer Kamera von außen sichtbar, wo ein Haus besonders viel Wärme abgibt. Auf dem Thermogramm erscheinen solche Stellen gelb und rot im Gegensatz zu den kühleren grünen und blauen Flächen. Die Thermografie-Bilder können so dabei helfen, Schwachstellen in der Wärmedämmung oder im Heizungssystem aufzudecken.
Die Vor-Ort-Energieberatung beinhaltet eine ausführliche Verbrauchsanalyse, die Ermittlung der Schwachstellen und eine Darstellung von Einsparmaßnahmen, einschließlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Die Beratung ist eine wichtige Hilfe für Haus- und Wohnungseigentümer bei der Festlegung von Maßnahmen, die einen sparsamen Umgang mit Energie ermöglichen. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme gemacht. Es wird ermittelt, wie hoch der Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasserbereitung ist und welche Faktoren den Verbrauch beeinflussen. Dazu wird der bauliche Zustand und die Qualität der Heizungsanlage des Hauses untersucht. Aus der Analyse wird ein Konzept zur Verringerung des Verbrauches von Brennstoffen entwickelt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Technologie (BAFA) fördert als Erweiterung der Energiesparberatung vor Ort die Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen. Deshalb bieten wir Ihnen eine Thermografie-Aktion in Kombination mit einer unabhängigen Energieberatung zu einem vergünstigten Preis an.
Konditionen:

Energiesparberatung vor Ort inkl. Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen
(4 Thermogramme der Außenwände) und Energieausweis nach Wahl

1-2 Wohneinheiten: 645,00 EUR

(der Preis versteht sich inkl. MwSt & BAFA-Förderung) Stand: 11/2010

Getestet: Solare Heizungsunterstützung

Das Öko-Test Magazin 10-2010 enthält einen Test mit 17 Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Testvorschau). Zuerst die gute Nachricht: Laut Öko-Test sind alle untersuchten solarthermischen Kombianlagen „auf einem technologisch guten Stand und empfehlenswert“. Zwei Anlagen bekamen das Gesamturteil „sehr gut“, 15 Anlagen ein „gut“. In die Gesamtbewertung flossen die drei Teilergebnisse „solare Deckung“, „Wirtschaftlichkeit“ und „Dokumentation“ ein.

Unterschiedliche Auslegungen...
Die Anlagen für ein Einfamilienhaus mit 140 m2 beheizter Wohnfläche, einem Wärmebedarf von 62,7 kWh/a in Passau bzw. 51,9 kWh/a in Essen und einem täglichen Trinkwarmwasserbedarf von 175 l mit 45 °C wurden von den Herstellern höchst unterschiedlich ausgelegt. beispielsweise wurde ein möglichst hoher solarer Anteil am Wärmebedarf oder eine möglichst gutes Preis-Leistungs-Verhältnis angestrebt. So variiert die Kollektorfläche (Apertur) im Testfeld bei den 14 Flachkollektoranlagen zwischen 9,1 und 14,2 m2 und bei den drei Vakuumröhrenkollektoranlagen zwischen 7,4 und 9,6 m2.

...und unterschiedliche Ergebnisse
Die Preisspanne (inkl. Speicher und Montage) reicht von 7500 bis 14.100 Euro, die Primärenergieeinsparung liegt zwischen 3816 und 7103 kWh/a. Nun die schlechtere Nachricht: Bei der Amortisation müssen die Investoren viel Geduld haben. Das Verhältnis aus den eingesparten Gaskosten zu den Investitionskosten variiert zwischen 1,24 und 2,02. Dabei liegen Kosten für Erdgas von 7,35 Ct/kWh und eine Energiepreissteigerung von 8 %/a zugrunde.

Amortisation bei deutlich steigenden Energiepreisen
Unter diesen günstigen Annahmen und ohne weitere Veränderungen am Gebäude und bei konstanter Nutzung (Trinkwarmwasser für 3,5 Personen) kommt die Anlage mit dem schlechtesten Verhältnis von Einsparungen und Investitionen auf eine Verzinsung von 1,1 %/a (Vergleich: Investitionssumme festverzinst und Einsparungen am Jahresende auf ein Sparkonto mit gleichen Konditionen). Wollte man einen Kredit aus den Einsparungen zurückzahlen, dürfte dieser bei 20 Jahren Laufzeit nur einen Zinssatz von 0,2 %/a haben. Die Anlage mit dem günstigsten Verhältnis von Einsparungen und Investitionen kommt auf eine Verzinsung von 5,0 %/a. Wollte man einen Kredit aus den Einsparungen zurückzahlen, dürfte dieser bei 20 Jahren Laufzeit einen Zinssatz von 3,9 %/a haben.

Bei allen Betrachtungen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die größten „Rückzahlungen“ durch die deutliche Energiepreissteigerung erst am Ende der Nutzungsphase auftreten. Bei einer Energiepreissteigerung von 8 %/a würden sich in 20 Jahren die Energiepreise mehr als vervierfachen.

Interview in der Vestimmo


"Transparenz bietet nur der bedarfsorientierte Energieausweis"

Vest. Der Energieausweis hält nicht immer das, was er versprechen sollte. Seine Aussagekraft hängt vor allem von der Art des Ausweises ab. Worauf Mieter und Vermieter achten sollen, erklärt der Hertener Energieberater Romed Spiekermann im Interview.

von Tobias Patzkowsky am 04.06.2010

Der Energieausweis hält nicht immer, was er verspricht. Für Mieter oder Käufer ist nur der Bedarfsausweis aussagekräftig, sagt der Hertener Energieberater Romed Spiekermann.
Jeder schwärmt von der neuen Transparenz. Wie ist es beim Energieausweis tatsächlich darum bestellt?

Romed Spiekermann: Grundsätzlich kann man sagen, dass für circa 60 Prozent der Gebäude ein Ausweis in irgendeiner Form vorliegt. Transparenz bietet aber nur der bedarfsorientierte Ausweis - kurz BA. Nur er ermöglicht es, Häuser vergleichbar zu machen. Aber nur circa zehn Prozent der Ausweise, die ich ausgestellt habe, waren im vergangenen Jahr Bedarfsausweise. Der Großteil fiel auf die verbrauchsorientierten Ausweise. Wird der Gebäudeenergieausweis aber nur über den Verbrauch ermittelt, werden die Energiekosten der vergangenen drei Jahre zur Berechnung herangezogen. Ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist dabei aber nicht möglich.

Was leistet dagegen der Bedarfsausweis?

Er trifft eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes. Genau diese Aussage ist für einen Miet- oder Kaufinteressenten interessant, weil der ermittelte Energiebedarf unabhängig vom Verbraucherverhalten der Mieter oder Käufer ist. Man spricht dabei vom Primärenergiebedarf.

Was genau steckt dahinter?

Der Primärenergiebedarf enthält alle Faktoren, die Einfluss auf den Energieverbrauch eines Gebäudes haben. Dazu zählen die Qualität der Gebäudehülle, also Außenwände und Fenster, die Gewinnung von Energie durch die Sonneneinstrahlung, durch Körperwärme und die in den Räumen befindlichen Geräte. Auch die Energieträger, also Erdöl, Erdgas oder Holzpellets, werden beim Primärenergiebedarf in die Rechnung einbezogen. Berechnet wird dabei der Energieverlust. Das bedeutet beispielsweise: Ein mit Holzpellets beheiztes Haus hat einen viel niedrigeren Primärenergiebedarf als eines, das mit Öl oder gar direkt mit Strom beheizt wird, obwohl der Verbrauch vordergründig gleich ist.

Wenn der Bedarfsausweis doch offensichtlich viel aussagekräftiger ist: Woran liegt denn das Ungleichgewicht zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Zum einen ist das natürlich eine preisliche Frage. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises kostet circa das Zehnfache eines Verbrauchsausweises. Zum anderen genügt der Verbrauchsausweis den gesetzlichen Anforderungen. Nur wer wirklich sanieren will, beantragt daher einen Bedarfsausweis In letzter Zeit scheint sich das Blatt aber zu wenden. Ein Trend hin zum BA ist festzustellen. Verbrauchsausweise gelten nämlich nur für Gebäude ab Baujahr 1977. Daneben setzt sich aber der wesentlich größere Nutzen eines BA in den Köpfen der Menschen fest. Wegen der stetig steigenden Energiekosten werden Kauf- oder Mietenscheidungen mehr und mehr über die zu erwartenden Energiekosten entschieden. Wenn sie für ein Gebäude nur ungenau angegeben werden, kann das die Miet- oder Kaufentscheidung bereits wesentlich beeinflussen. Deshalb fragen Immobilienbesitzer verstärkt den BA nach. Von Mietern bin ich bisher übrigens noch gar nicht für die Ausstellung eines BA angesprochen worden.

Doch auch der Energieausweis hat Lücken: Problemfall könnten Wohnungen innerhalb eines Gebäudes sein.
Genau. Grundsätzlich gelten Energieausweise für gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen. Ausnahmen sind Wohnungen mit einer eigenen Heizungsanlage und einem eigenen Aufgang. Natürlich haben außenliegende Wohnungen mit drei Außenwänden, womöglich noch im Erdgeschoss mit ungedämmter Kellerdecke, einen höheren Verbrauch als innenliegende Wohnungen im ersten Obergeschoss, die von allen Seiten bewärmt werden.

Worauf sollten Miet- oder Kaufinteressenten deshalb ansonsten achten?

Um eine genaue Aussage über den Energiebedarf einer Wohnung zu erhalten, sollte man sich dann doch den Verbrauch der vergangenen Jahre, zum Beispiel auf der Nebenkostenabrechnung, zeigen lassen. Hinzu kommt nämlich, dass der Stromverbrauch bei Wohngebäuden - bei Nichtwohngebäuden ist das anders - überhaupt nicht mit in die Berechnung des BA einbezogen wird. Grundregel für meine Kunden bleibt aber immer: Aus Verkäufer- bzw. Vermietersicht reicht der Verbrauchsausweis. Bei Kauf bzw. Anmietung eines Hauses sollte man den Bedarfsausweis verlangen.



Mit Romed Spiekermann sprach Tobias Patzkowsky.

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