Energieberatung Spiekermann

KfW-Förderung für Wohngebäude

» Konditionenübersicht für Endkreditnehmer (PDF-Datei)

Die KfW bietet Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohnimmobilien und für den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden an. arch-m energieberatung unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und erstellt Ihnen die für die Förderung notwendigen Gutachten und Bescheinigungen.

Aktueller Hinweis: Seit dem 1.3.2011 werden in den KfW-Föderprogrammen „Energieeffizient Sanieren“ wieder Einzelmaßnahmen gefördert. Auch der Einbau effizienter Heizungspumpen wird wieder gefördert. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie unten im Text.

Alle Förderprogramme der KfW können kumuliert werden. Für Wohngebäude sind vor allem folgende Förderprogramme interessant:

Wohnungseigentumsprogramm

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzen Gebäuden oder Eigentumswohnungen. Es kann auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werden. Die KfW finanziert bis zu 30 % der Gesamtkosten (max. 100.000 €). Beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden bis zu 100% finanziert.

Energieeffizient Bauen

Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern über zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes:

  • KfW-Effizienzhaus 40 (40% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 10%
  • KfW-Effizienzhaus 55 (55% EnEV 2009) und »Passivhäuser → Tilgungszuschuss 5%
  • KfW-Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2009) → kein Tilgungszuschuss

Die KfW finanziert den Bau von KfW-Effizienzhäusern zur Selbstnutzung oder Vermietung bis zu 100% der Bauwerkskosten (max. 50.000 € pro WE). Der Effizienzhausstandard ist von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Wohnraum Modernisieren

Im Förderprogramm „Wohnraum Modernisieren“ werden Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden gefördert. Zu den Maßnahmen gehören Änderung des Wohnungszuschnitts, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen, Reparatur und Erneuerung von Fenstern, Fußböden, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen, Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern, Verbesserung der Energieeffizienz und weitere Maßnahmen.

In diesem Programm werden auch Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung gefördert. Im Förderprogramm &bdquoEnergieeffizient Sanieren“ werden nur noch KfW-Effizienzhäuser gefördert.

Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand werden in einem gesonderten Programm Altersgerecht Umbauen gefördert.

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten (max. 100.000 € pro WE). Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden auch im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert.

Energieeffizient Sanieren (Kredit)

In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes mit einem zinsvergünstigtem Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.).

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes nach der Modernisierung. Die Einhaltung der Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Zusätzlich zum zinsvergünstigten Kredit wird für KfW-Effizienzhäuser ein Tilgungszuschuss gewährt:

  • KfW-Effizienzhaus 55 (55% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 12,5%
  • KfW-Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 10%
  • KfW-Effizienzhaus 85 (85% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 7,5%
  • KfW-Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 5,0%
  • KfW-Effizienzhaus 115 (115% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 2,5%

Gefördert werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max: 75.000 € pro WE). Der Effizienzhausstandard ist von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern 55 ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken (auch Bodenflächen z.B. im Keller)
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung, Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich

Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max. 50.000 € pro WE) gefördert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind von einem Sachverständigen zu bescheinigen.

Für alle Einzelmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die über die Anforderungen der EnEV hinausgehen. Für Baudenkmale gibt es Ausnahmen. Maßnahmen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden im KfW-Förderprogramm „Wohnraum modernisieren“ gefördert.

In Berlin fördert die IBB Maßnahmen nach diesem Förderprogramm mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen: IBB - Energetische Gebäudesanierung

Bei KfW-Effizienzhäusern können Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien alternativ (nicht kumulativ) in diesem Förderprogramm oder mit dem BAFA-Programm „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ in gefördert werden.

Energieeffizient Sanieren (Investitionskostenzuschuss)

In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.).

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes nach der Modernisierung. Die Einhaltung der Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Gefördert werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten).

  • KfW-Effizienzhaus 55 (55% EnEV 2009)
    → Zuschuss 17,5% der Kosten, max. 13.125 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2009)
    → Zuschuss 15% der Kosten, max. 11.250 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 85 (85% EnEV 2009)
    → Zuschuss 12,5% der Kosten, max. 9.375 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2009)
    → Zuschuss 10,0% der Kosten, max. 7.500 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 115 (115% EnEV 2009)
    → Zuschuss 7,5% der Kosten, max. 5.625 € pro WE

Der Effizienzhausstandard ist von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern 55 ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken (auch Bodenflächen z.B. im Keller)
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung, Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich

Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten) mit einem Zuschuss von 5% (max. 2.500 € pro WE) gefördert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind von einem Sachverständigen zu bescheinigen.

Für alle Einzelmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die über die Anforderungen der EnEV hinausgehen. Für Baudenkmale gibt es Ausnahmen.

Bei KfW-Effizienzhäusern können Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien alternativ (nicht kumulativ) in diesem Förderprogramm oder mit dem BAFA-Programm „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ in gefördert werden.

Energieeffizient Sanieren Sonderförderung

Im diesem Sonderprogramm werden zusätzliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung gefördert:

  • qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen (50% der Kosten, max. 2.000 € pro Vorhaben)

Beim Bau oder der Modernisierung zu einem KfW-Effizienzhaus 40 bzw. 55 ist die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen nachzuweisen.

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