Energieberatung Spiekermann

Fördermittel

Neue Förderprogramme der KfW

Die Kfw-Bankengruppe hat zum 1. April ihre Förderprogramme für energiesparende Sanierungen und Neubauten neu strukturiert. Durch die Änderungen will der Staat noch mehr Bauherren und Immobilieneigentümer dazu motivieren, das Einsparpotential ihrer Häuser auszuschöpfen. Eine weitere Neuerung: Die KfW fördert jetzt auch Personen, die ihren Wohnraum altersgerecht umbauen wollen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren
Die Förderung energieeffizienter Maßnahmen bei Neu- und Altbauten wird künftig über die zwei Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizientes Bauen" erfolgen. Sie lösen das bisher gültige "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und das Programm "Ökologisch Bauen" ab und halten für Bauherren zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse bereit.

Wie attraktiv die jeweilige Förderung für ein Vorhaben ausfällt, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Maßgebend ist das sogenannte "KfW-Effizienzhaus", welches das bisher ausschlaggebende "KfW-Energiesparhaus" ersetzt. Zuvor orientierte sich die Förderung an festen Verbrauchswerten - ein KfW-60-Haus durfte höchstens 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen, ein KfW-40-Haus lediglich 40 Kilowattstunden. Bei den neuen Energieeffizienzhäusern beziehen sich die Vorgaben hingegen auf die EnEV 2009 Energieeinsparverordnung für Gebäude, welche voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird. So werden dann nur Gebäude gefördert, die den Mindeststandards der Verordnung erfüllen. Günstigere Zinsen beziehungsweise höhere Zuschüsse gibt es, wenn ein Haus lediglich 70 oder 55 Prozent der zulässigen Höchstwerte verbraucht. In der Übergangszeit gilt noch die alte Regelung - ein Effizienzhaus 70 darf nicht mehr als 60 Kilowattstunden, ein Effizienzhaus 55 nicht mehr als 40 Kilowattstunden verbrauchen.

Bauherren, die einen Neubau errichten, werden nur dann gefördert, wenn das Gebäude mindestens dem Standard eines Effizienzhauses 70 entspricht. Für solche Bauvorhaben stellt die KfW einen Kredit von maximal 50.000 Euro zur Verfügung. Wer ein bereits vorhandenes Gebäude komplett auf den Stand des Effizienzhauses 100 trimmt, kann einen Kredit von maximal 75.000 Euro zu einem Zinssatz von derzeit 1,4 Prozent sowie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent erhalten. Erfüllt das Haus nach der Sanierung den Standard des Effizienzhauses 70 beträgt der Tilgungszuschuss sogar 12,5 Prozent. Bestreitet der Hausbesitzer die Sanierungskosten aus eigenen Ersparnissen, kann er alternativ zum Kredit auch einen Zuschuss von bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit erhalten. Für Teilmodernisierungen - Dämmung des Dachs, Einbau neuer Fenster, Erneuerung der Heizung - gibt es Darlehen bis 50.000 Euro oder einen Zuschuss von höchstens 2.500 Euro.

Sonderprogramme
Auch einige Sonderprogramme hat die KfW aufgelegt. So können Immobilieneigentümer, die Mittel im Rahmen des Programms "Energieeffizientes Sanieren" beanspruchen, zusätzlich einen Zuschuss für einen Sachverständigen erhalten, der die am Haus vorgenommenen Maßnahmen begleitet. Die Finanzspritze beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Sanierungsvorhaben. Für den Austausch einer Nachtspeicherheizung gegen eine moderne Anlage zahlt die KfW 200 Euro, für die nachträgliche Aufrüstung einer Heizungsanlage mit hocheffizienten Wälz- oder Zirkulationspumpen gewährt sie Zuschüsse über 25 Prozent der Kosten.

Altersgerecht Umbauen
Eine weitere Neuerung trägt der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung. Hierzulande entspricht der Wohnungsbestand häufig noch nicht den Anforderungen älterer Menschen, deshalb hat die KfW das Programm "Wohnraum Modernisieren - Standard" um die Variante "Altersgerecht Umbauen" erweitert. Eigentümer erhalten pro Wohneinheit maximal einen Kredit von 50.000 Euro. Mit dem Geld können Wohnungen modernisiert, barrierefrei oder barrierereduziert gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden.

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer als PDF-Datei herunterladen.

Änderungen im Programm Energieeffizient Sanieren

(Programmnummer 151 und 430)

Bezeichnung neu
ab 01.10.2009
bisherige Bezeichnung
(gültig bis 30.09.2009)
zulässiger Höchstwert zum Referenzgebäude
nach EnEV2009
Tilgungs­zuschussInves­titions­zuschuss
QpHt'(151)(430)
KfW-EH 1301KfW-EH 100130%145%5,0%10,0%
KfW-EH 115-115%130%7,5%12,5%
KfW-EH 100KfW-EH 70100%115%12,5%17,5%
KfW-EH 85-85%100%15,0%20,0%

1 Sanierung: KfW-Effizienzhaus 130, zeitlich befristet bis voraussichtlich 30.06.2010

Änderungen im Programm Energieeffizient Bauen

(Programmnummer 153 und 154)

Bezeichnung neu
ab 01.10.2009
bisherige Bezeichnung
(gültig bis 30.09.2009)
zulässiger Höchstwert zum Referenzgebäude
nach EnEV2009
QpHt'
KfW-EH 852KfW-EH 7085%100%
KfW-EH 70KfW-EH 5570%85%
PassivhausPassivhausPHPP3PHPP3
KfW-EH 554-55%70%


2Neubau: KfW-Effizienzhaus 85, zeitlich befristet bis voraussichtlich 30.06.2010

3 PHPP - Passivhaus Projektierungspaket

4 Neubau: KfW-Effizienzhaus 55, ab Anfang 2010 möglich

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Das BAFA bezuschusst im Rahmen der Basisförderung die Errichtung und Erweiterung von:
  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
    Zuschuss: bis zu 105,00 EUR/m², mind. 410,00 EUR je Anlage
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein-/Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
  • Automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschl. 100 KW Nennwärmeleistung
    Zuschuss: z.B. für Pelletkessel mind. 2000,00 EUR
  • Handbeschickte Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 KW Nennwärmeleistung
    Zuschuss: z.B. für Scheitholzvergaserkessel von 1125,00 EUR je Anlage
  • Effiziente Wärmepumpen, je nach Anlagentyp (Wasser, Luft oder Sole) und Gebäudeart (Neubau oder Modernisierung) pro m² Wohnfläche 5,10 oder 20 EUR
  • Kesseltauschbonus in Höhe von 750,00 EUR
  • Regenerativer Kombinationsbonus: Zusätzlich zur Basisförderung für eine Solaranlage Bonus von 750,00 EUR, sofern gleichzeitig mit einer Solaranlage eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpe errichtet wird.
  • Effizienzbonus: Voraussetzung ist die Errichtung einer Solaranlage auf einem Gebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf (Bedarfsausweis), Höhe bis zu 100 %
  • Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen in Höhe von 50,00 EUR
  • Umwälzpumpenbonus (Energielabel Klasse A) in Höhe von 200,00 EUR


Basis-, Bonus- und Innovationsförderung als PDF-Datei herunterladen.
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