Energieausweis
- Die Bundesregierung hat verbindlich die Einführung von Energieausweisen beschlossen
- Bis zum Ende einer übergangsfrist (01.10.2008), besteht generell die Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem im Regelfall teureren Bedarfsausweis.
- Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, der durch den Eigentümer angegeben werden kann. Ein Termin Vor-Ort ist nicht nötig.
- Der Bedarfsausweis beruht auf den konstruktiven Daten des Gebäudes und ist weit aufwändiger zu erstellen.
- Die Energieausweispflicht beginnt für Gebäude mit Baujahr vor 1965 am 01.07.2008 und für jüngere Gebäude am 01.01.2009. Nichtwohngebäude
benötigen ab dem 01.07.2009 einen Energieausweis.
- Nach Ende der Wahlfreiheit darf im Regelfall nur noch für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder für Gebäude die nach 1977 (einige Ausnahmen) errichtet
wurden ein günstiger Verbrauchsausweis erstellt werden. Bei Nichtwohngebäuden bleibt die Wahlfreiheit grundsätzlich bestehen.
Die Erstellung der Energieausweise umfasst folgende Leistungen:
- Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes, insbesondere der bautechnischen, physikalischen und heizungstechnischen Eigenschaften.
- Berechnung und Erstellung des Energieausweises auf Grundlage der standardisierten Bilanzierungsverfahren der dena (deutsche Energie-Agentur).
- Zwei übliche Modernisierungsempfehlungen
- Modernisierungsempfehlung gemäß Neubaustandart nach EnEV oder Neubaustandart nach EnEV ./. 30% (wenn rechnerisch nachweisbar).
- Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen für die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
- Schätzung der Modernisierungskosten und Amortisationsberechnung