Energieberatung Spiekermann

Energieausweis

  • Die Bundesregierung hat verbindlich die Einführung von Energieausweisen beschlossen
  • Bis zum Ende einer übergangsfrist (01.10.2008), besteht generell die Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem im Regelfall teureren Bedarfsausweis.
  • Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, der durch den Eigentümer angegeben werden kann. Ein Termin Vor-Ort ist nicht nötig.
  • Der Bedarfsausweis beruht auf den konstruktiven Daten des Gebäudes und ist weit aufwändiger zu erstellen.
  • Die Energieausweispflicht beginnt für Gebäude mit Baujahr vor 1965 am 01.07.2008 und für jüngere Gebäude am 01.01.2009. Nichtwohngebäude benötigen ab dem 01.07.2009 einen Energieausweis.
  • Nach Ende der Wahlfreiheit darf im Regelfall nur noch für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder für Gebäude die nach 1977 (einige Ausnahmen) errichtet wurden ein günstiger Verbrauchsausweis erstellt werden. Bei Nichtwohngebäuden bleibt die Wahlfreiheit grundsätzlich bestehen.

Die Erstellung der Energieausweise umfasst folgende Leistungen:

  • Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes, insbesondere der bautechnischen, physikalischen und heizungstechnischen Eigenschaften.
  • Berechnung und Erstellung des Energieausweises auf Grundlage der standardisierten Bilanzierungsverfahren der dena (deutsche Energie-Agentur).
  • Zwei übliche Modernisierungsempfehlungen
  • Modernisierungsempfehlung gemäß Neubaustandart nach EnEV oder Neubaustandart nach EnEV ./. 30% (wenn rechnerisch nachweisbar).
  • Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen für die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
  • Schätzung der Modernisierungskosten und Amortisationsberechnung
Julie-Postel-Straße 101
45699 Herten
Tel.: 02366 936930
Fax: 02366 936931
info@energieberatung-spiekermann.de
www.energieberatung-spiekermann.de